In Kooperation mit der DGZfP
DGZfP- Ausbildung und Training GmbH
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Die Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe gefördert wird.
Die DGZfP Ausbildung und Training GmbH bietet Schulungen nach DIN EN ISO 9712, DIN 54161, DIN 4179 und Fachkunde-Richtlinien im Strahlenschutz an. |
Bitte beachten: Anmeldungen nur über die Veranstaltungsseite der DGZfP!
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigtes Interesse an der Kenntnis der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe.
Teilnahmegebühren:
2023:
Die Kursgebühr beträgt 1.320,-€ und die Prüfungsgebühr beträgt 220,-€.
Für korporative Mitglieder der DGZFP beträgt die Kursgebühr 1.120,-€ und die Prüfungsgebühr 185,-€.
2024:
Die Kursgebühr beträgt 1.440,-€ und die Prüfungsgebühr beträgt 240,-€.
Für korporative Mitglieder der DGZFP beträgt die Kursgebühr 1.225,-€ und die Prüfungsgebühr 205,-€.
Zielgruppe:
Mit Sicherungsaufgaben betraute Personen, sofern die mit Sicherungsaufgaben betraute Person aufgrund der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe verlangt wird, für:
⇒ den genehmigungsbedürftigen Umgang (vgl. § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG) mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG und Kernbrennstoffen nach § 3 Absatz 3 StrlSchG (sog. Kleine Mengen Kernbrennstoff)
⇒ die genehmigungsbedürftige Beförderung (vgl. § 27 StrlSchG) von sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG.